AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Wein von Ploder-Rosenberg - Alfred Ploder, Unterrosenberg 86, 8093 St. Peter am Ottersbach, Österreich, im Folgenden Wein von Ploder-Rosenberg genannt und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

2. Vertragsabschluss, Bestellung

Die Darstellung der Waren im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Dem Kunden wird vor dem Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersicht der ausgewählten Waren, seiner Kundendaten sowie Informationen zum Versand und zur Zahlung dargestellt, bei der der Kunde seine Eingaben überprüfen kann. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an Wein von Ploder zum Abschluss eines Kaufvertrages der im Warenkorb enthaltenen Waren ab und bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung über 18 Jahre alt ist. Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, die jedoch keine Annahme des Angebotes darstellt. Der Kaufvertrag kommt erst durch Versendung der bestellten Waren zustande.

 

3. Preis, Fälligkeit

Alle Preise der Waren beinhalten die jeweils gültige Umsatzsteuer der Republik Österreich. Etwaige sonstige Kosten wie z.B. Versandkosten sind im Preis der Waren nicht inbegriffen und werden gesondert ausgewiesen. Es gelten die Preise des Tages der Bestellung.

Der Kaufpreis ist bei Bestellung der Waren fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Wein von Ploder-Rosenberg über den Betrag verfügen kann. Trotz sorgsamer Kontrolle übernimmt Wein von Ploder-Rosenberg keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen auf der Website.

 

4. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der vom Kunden zu tragenden Kosten im Eigentum von Wein von Ploder-Rosenberg.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Wein von Ploder-Rosenberg unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Gewährleistung

Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von Wein von Ploder-Rosenberg sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) erfolgen.

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel Wein von Ploder-Rosenberg unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.

Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

Wein von Ploder-Rosenberg erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.

Geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

Wein von Ploder-Rosenberg haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.

Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

Die Gewährleistungsansprüche sind geltend zu machen gegenüber:



Wein von Ploder-Rosenberg

Alfred Ploder

Unterrosenberg 86

8093 St. Peter am Ottersbach

Tel.: 0043 3477 / 3234
E-Mail: office@ploder-rosenberg.at



6. Jugendschutz

Laut den Bestimmungen des Steirermärkischen Jugendschutzgesetzes dürfen alkoholische Getränke nur an Personen über 16 Jahre abgegeben werden. Getränke mit mehr als 14 Volumsprozenten Alkohol dürfen erst an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.

Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Wein von Ploder-Rosenberg berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB. Kosten der Zustellung).

Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist!


7. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und die Vertragspartner halten fest, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Der Gerichtsstand ist Feldbach.